Häufige Fragen
Was NidBo kostet, wer das Rückzahlungsrisiko trägt, wie die Anbindung an die Lohnbuchhaltung läuft und wie wir mit Daten umgehen.
Wie es funktioniert
Wie funktioniert NidBo?
Sie legen ein Unternehmensprofil an und laden Mitarbeiter ein. In der App beantragt ein Mitarbeiter einen Teil des Lohns, den er bereits verdient hat, oder einen Mikrokredit mit Rückzahlungsplan. Die Anfrage geht an die Personalabteilung oder wird nach den Regeln freigegeben, die Sie festlegen. Nach der Freigabe wird der Betrag auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen und mit der nächsten Lohnabrechnung verrechnet.
Wann bekommt der Mitarbeiter das Geld?
Sobald die Anfrage freigegeben ist. Ob manuell oder automatisch, hängt von den Regeln ab, die Sie für Ihr Unternehmen festlegen — Ihr Freigabeprozess bestimmt also, wie schnell es geht.
Wie wird NidBo an unsere Lohnbuchhaltung angebunden?
Lohndaten lassen sich aus POHODA oder aus Kros Olymp (Archiv) importieren. Ein Import ist keine Bedingung: Die Plattform funktioniert auch ohne ihn, mit Daten, die direkt in NidBo gepflegt werden.
Muss der Mitarbeiter etwas installieren?
Der Mitarbeiter nutzt die NidBo-App, die für Mobilgeräte gebaut ist. Für die Personalabteilung gibt es die Weboberfläche; zusätzliche Software auf dem Rechner ist nicht nötig.
Wie erscheint das auf der Lohnabrechnung?
Der gezogene Betrag ist ein Lohnabzug und erscheint in der Lohnabrechnung unter dem vereinbarten Abzugstitel. Er ändert das Arbeitsverhältnis nicht und schafft für den Mitarbeiter keinen neuen Gläubiger.
Wer was zahlt
Was kostet NidBo für Unternehmen?
Der Vorschuss („Gehalt früher“) ist für Firma und Mitarbeiter kostenlos. Kostenpflichtig ist der Mikrokredit: Die Firma zahlt je nach Plan eine Provision auf das Volumen der gewährten Mikrokredite — 1 % im Plan START, 3 % im Plan GROW und 4 % im Plan ENTERPRISE. Der Plan START ist kostenlos; solange die Mitarbeiter nichts beziehen, zahlen Sie nichts. Preise ansehen
Zahlt der Mitarbeiter etwas?
Für den Vorschuss nichts. Beim Mikrokredit zahlt der Mitarbeiter Zinsen in der Spanne des Plans seiner Firma — 1–5 % im Plan START, 5–10 % im Plan GROW und 10–14,9 % im Plan ENTERPRISE; den konkreten Satz legt der Arbeitgeber fest. Die Provision an die Plattform zahlt die Firma, nicht der Mitarbeiter.
Gibt es versteckte Gebühren?
Nein. Die Preise haben zwei Bestandteile: die Provision der Firma auf das Mikrokreditvolumen je nach Plan und die Zinsen des Mitarbeiters in der Spanne des Plans. Eine Monats-, Jahres- oder Nutzergebühr gibt es nicht. Beim Vergleich von Angeboten zählt der effektive Jahreszins — das System überwacht ihn mit einem Höchstwert von 18,0 % pro Kredit. Preise ansehen
Für Unternehmen
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das?
Es gibt keine Mindestgröße. Die Plattform lässt sich für ein kleines Team genauso einrichten wie für mehrere hundert Mitarbeiter; der Unterschied liegt im Automatisierungsgrad und in den Anbindungen.
Wer trägt das Risiko der Nichtrückzahlung?
Das Unternehmen, weil das Geld vom Arbeitgeber kommt. NidBo stellt die Plattform, die Freigaberegeln und den rechtlichen Rahmen und übernimmt das Kreditrisiko nicht.
Können Sie sich an unser System anbinden?
Für Lohndaten unterstützen wir POHODA und Kros Olymp (Archiv). Wenn Sie ein anderes System nutzen, funktioniert die Plattform trotzdem — Mitarbeiter und Lohndaten werden dann direkt in NidBo gepflegt. Was eine Anbindung an Ihr System bedeuten würde, sagen wir Ihnen offen, statt sie zuzusagen.
Sicherheit und Daten
Ist das sicher? Wo liegen unsere Daten?
Der Zugriff ist rollenbasiert: Die Personalabteilung sieht die Unternehmensagenda, ein Mitarbeiter nur seine eigenen Daten. Unternehmens- und Mitarbeiterdaten werden nach der DSGVO verarbeitet; welche Daten wir verarbeiten, welche Dienstleister beteiligt sind und wie lange Daten aufbewahrt werden, steht in der Datenschutzerklärung. Zur Datenschutzerklärung
Ist das DSGVO-konform?
Wir verarbeiten Personaldaten nach der DSGVO — zu festgelegten Zwecken, mit Auftragsverarbeitungsverträgen, wo Dienstleister eingebunden sind, und mit den Rechten, die Betroffene nach der DSGVO haben. Verantwortlicher ist NidBo s.r.o. mit Sitz in der Slowakei; für datenschutzrechtliche Beschwerden ist die slowakische Datenschutzbehörde (ÚOOÚ) zuständig.
Begriffe und Rechtslage
Was ist ein Gehaltsvorschuss und was ist der Unterschied zu Earned Wage Access?
Earned Wage Access ist die Kategorie: Zugriff auf Lohn, der bereits verdient, aber noch nicht ausgezahlt ist. Ein Gehaltsvorschuss ist ein Weg dorthin — der Betrag wird im selben Abrechnungszeitraum mit der Lohnabrechnung verrechnet, es wird also nichts in spätere Monate übertragen. Ein Mikrokredit ist ein eigenes Produkt mit Raten über mehrere Monate. Gehaltsvorschuss für Arbeitgeber
Ist NidBo auch in Deutschland verfügbar?
NidBo ist heute für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Slowakei im Einsatz, und dabei bleibt es, solange wir nichts anderes sagen. Einen Start in Deutschland versprechen wir nicht und nennen auch keinen Zeitpunkt. Was wir können: Ihnen zeigen, wie das Produkt aufgebaut ist und wie es in der Slowakei funktioniert.
Ist ein Lohnabzug in Deutschland zulässig?
Diese Frage beantworten wir bewusst nicht: Ein Lohnabzug nach deutschem Recht ist eine andere Rechtsmaterie als der vereinbarte Abzug nach slowakischem Recht, und wir wollen sie nicht mit slowakischen Regeln beantworten. Die Plattform wendet das slowakische Recht an. Für Deutschland lassen Sie die Zulässigkeit bitte rechtlich prüfen.
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